Patienteninformation

Die Physiotherapie ist ein Teil der Krankenversicherung respektive Unfallversicherung und gehört zur Grundversicherung. Somit hat jeder Patient ein Anrecht auf Physiotherapie. Entscheidend dabei ist, dass die Physiotherapie ärztlich per Verordnungsformular verschrieben wurde. Dabei gibt es verschiedene Verordnungstypen: 

  • Verordnung „Krankheit“
  • Verordnung für MTT „Krankheit“
  • Seit 01.07.2025 Verordnung „Unfall“
  • Seit 01.07.2025 Verordnung MTT „Unfall“
 

Für 1. Verordnungen gilt stets eine Gültigkeit von 5 Wochen. Danach muss eine neue Verordnung vom Arzt ausgestellt werden. 

 

Haben Sie eine neue Verordnung erhalten? Haben Sie eine Frage zur Physiotherapie? Dann kontaktieren Sie und gerne über folgende Kanäle: 

MTT – Medizinische Trainingstherapie

Die medizinische Trainingstherapie wird wie eine „normale“ Verordnung vom Arzt ausgestellt. Dabei gilt in jedem Fall, dass vorrangig eine Serie, also eine Verordnung a 9 Behandlungen beim Physiotherapeuten absolviert werden muss. Diese 1. Serie kann auch bei einer anderen Praxis absolviert werden. 

Zur medizinischen Trainingstherapie gehören zwei begleitete Trainings, wobei Sie in das Training eingeführt werden und Anpassungen, falls nötig, vorgenommen werden. Nach der 1. Einführung haben Sie 3 Monate Zeit insgesamt 34 mal (+2 begleitete Trainings) selbstständig zu Trainieren (sofern nicht anders Verordnet). Sie können dann in den durch einen Physiotherapeuten überwachten Zeiten ihr Training durchführen. 

Hinweis zum Training/Premium Fitness: 

Unser Training ist für Jung und Alt und auch ohne Verordnung zugänglich. Mehr Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: 

Krankenversicherung VS Unfallversicherung

In jedem Fall sind sie über die Krankenversicherung sowohl für Krankheiten und Unfälle versichert. Wenn sie nicht erwerbstätig sind und keine Zusatzversicherung für Unfälle haben, wird jede Behandlung der Physiotherapie bei Ihrer Krankenversicherung in Rechnung gestellt. 

Wenn Sie arbeitstätig sind, werden sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesen Fällen werden die Behandlungen der jeweiligen Unfallversicherung in Rechnung gestellt. Dabei gilt neu seit dem 01.07.2025, dass ab der zweiten Verordnung (inklusive MTT) eine Anfrage zur Kostenübernahme an die jeweilige Unfallversicherung gestellt werden muss. Während der Zeit auf die Antwort der Versicherer werden sie weiterhin behandelt und der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Diese Anfragen werden durch den behandelnden Physiotherapeuten an den Versicherer gestellt. 

Hinweis: Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert. Es ist jedoch möglich, dass dennoch Abweichungen bestehen. Daher kann keine Garantie für diese Informationen übernommen werden.