Informationen für Zuweisende

Diese Seite dient der Information für unsere Zuweiser. Hier finden Sie unsere sicheren Kontaktdaten sowie neue Informationen rund um die Physiotherapie. 

Für unsere zuweisenden Ärzte, Klinken, Spitäler etc. sind wir telefonisch wie auch per sicherer Hin-Mail Kommunikation erreichbar. Zögern Sie nicht uns während unserer regulären Praxis-Öffnungszeiten hier zu kontaktieren. 

UVG-Erneuerungen ab dem 01. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gilt schweizweit eine neue UVG/IVG/MVG Tarifstruktur. Dabei betrifft diese Änderungen die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Für das KVG gelten diese Änderungen nicht! Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst. Für ausführlichere Informationen bitte das untenstehende Dokument konsultieren. Bei Anwendungsfragen können Sie uns auch direkt hier kontaktieren. 

Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden: 

  • Neues Verordnungsformular
  • Neues Formular zur Beantragung einer Kostengutsprache
  • Wegfall der Tarifposition „aufwändige Physiotherapie“
  • Abrechnung im 5-Minuten Takt
  • Neue Leistungspositionen wie: 
    • Behandlungen an Sonn- und Feiertagen
    • Robotik
    • Domizil- und Arbeitsplatzabklärungen
    • Schienenversorgung

 

Ausführungen zum neuen Verordnungsformular resp. Gesuch Kostengutsprache

Das neue Verordnungsformular und die neue Anfrage zur Kostengutsprache (unterstehend als Download) muss für UVG/IVG/MVG Patient:innen zwingend verwendet werden. Dabei hat sich die Grundlegende Struktur nicht verändert, es gibt jedoch einige Änderungen, wobei mehrere Behandlungsmassnahmen, Limiten, Vorsichtsmassnahmen und Bemerkungen übersichtlich angegeben werden können. 

Dies gilt ebenfalls für das Gesuch zur Kostengutsprache. Dabei ist dieses in zwei Abschnitte gegliedert, wobei der erste vom Arzt und der zweite vom behandelnden Physiotherapeuten ausgefüllt werden muss. Wichtig hierbei ist, dass zum Gesuch auch eine Verordnung für Langzeitbehandlung ausgestellt wird. 

Download neue Verordnung & Informationsschreiben

Für das neue Verordnungsformular klicken Sie bitte hier

Für das Informationsschreiben klicken Sie bitte hier

Hinweis: Für UVG-Verordnungen ist das oberstehende Formular zwingend auszustellen. Zudem wird empfohlen, dieses ebenfalls für KVG-Verordnungen zu verwenden, da im KVG keine entsprechende Regelung existiert. Weiterführende Information